Wer führt eine Psychotherapie durch?

 

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut", "Psychotherapeutin" ist als Titel gesetzlich geschützt. Erst die ausgebildeten Fachkräfte, die vor der jeweiligen Landesbehörde ihre Qualifikation nachgewiesen und damit ihre Approbation erhalten haben, dürfen diesen Titel führen. Auf diese Weise wird in der psychotherapeutischen Versorgung ein hoher Qualitätsstandard sichergestellt. Die Approbation durch die Landesregierung ist gleichzeitig Voraussetzung dafür, dass ein:e Psychotherapeut:in durch die Kassenärztliche Vereinigung zugelassen wird oder per Kostenerstattung (siehe Sonderregelungen) die Behandlungen mit den Krankenkassen abrechnen darf.

 

Unterschiedliche Berufsgruppen

 

  • Bis 2020: Psychotherapeutische Behandlungen werden von unterschiedlichen Berufsgruppen durchgeführt. Die Zulassung zur Psychotherapie bei Erwachsenen können sowohl Psycholog:innen mit Diplom- oder Masterabschluss als auch Ärzt:innen erhalten, sofern sie nach dem abgeschlossenen Studium eine entsprechende therapeutische Zusatzausbildung absolviert haben.

    Psycholog:innen erwerben bereits während ihrer Studienzeit umfangreiches Wissen über menschliches Erleben und Verhalten sowie über psychische Störungen und deren Behandlung. Daran schließt sich eine mindestens dreijährige Zusatzausbildung in der Psychotherapie an, in der das Wissen über psychische Störungen und deren Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten vertieft wird. Neben dem Erwerb theoretischen Wissens gehören zu dieser Ausbildung praktische Erfahrungen. Am Ende steht die staatliche Anerkennung, d.h. die Approbation, mit der Berechtigung, den Titel "Psychologische Psychotherapeutin" beziehungsweise "Psychologischer Psychotherapeut" zu führen.
  • Bis 2020: Die Zulassung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in können Psycholog:innen, Ärzt:innen, Pädagog:innen, Heilpädagog:innen oder Sozialpädagog:innen erhalten, wenn sie an ihre Ausbildung oder ihr Studium eine Zusatzausbildung anschließen. Diese beinhaltet, analog zur oben beschriebenen Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeut:innen, Theorie- und Praxisanteile im Kinder- und Jugendbereich. In ihrem Verlauf wird vertieftes Wissen zu psychischen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend sowie deren Ursachen vermittelt, außerdem werden professionelle Kenntnisse zu Diagnostik, Vorbeugung und psychotherapeutischer Behandlung erworben.

    Die Ausbildung schließt ebenfalls mit der staatlichen Anerkennung – der Approbation zur "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" beziehungsweise zum "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" ab.

 

  • Ab 2020: Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes im Herbst 2019 wurde ein Studiengang "Psychotherapie" geschaffen. In Anlehnung an das Medizinstudium durlachlaufen angehende Therapeut:innen ein fünfjähriges Universitätsstudium und erhalten mit Abschluss des Masters die Approbation in Psychotherapie. In weiteren 3 Jahren setzt man Schwerpunkte wie z.B. Kinder/Jugend oder Erwachsene.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Ist ein/e Therapeut:in Ihrer Wahl approbiert und durch die Kassenärztliche Vereinigung zugelassen, ist eine Finanzierung Ihrer Behandlung durch Ihre Krankenkasse möglich. Hier reicht zunächst die Vorlage der Versichertenkarte. Eine Finanzierung ist auch im Rahmen der sogenannten Kostenerstattung möglich.

Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beantragen Sie gemeinsam mit ihrem/r Therapeut:in die Kostenübernahme für die Psychotherapie direkt bei der Krankenkasse. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer: www.bptk.de.

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Behandlung auch selber tragen.

 

Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten:
Wer zahlt?

 

zurück zur Übersicht